Mit der Änderung der Schülerförderungsverordnung (SchüFöVO) wird ab dem 01.08.2023 die ergänzende Förderung und Betreuung im Hort auch für die 3. Jahrgangsstufe in der Schule kostenfrei.
Diese neue Regelung muss vom Jugendamt Pankow technisch umgesetzt werden. Daher erhalten die Eltern, deren Kind nach den Sommerferien die 3. Jahrgangsstufe an einer Schule besuchen wird, in den nächsten Tagen einen neuen Kostenbescheid sowie die Mitteilung über die geänderte Beteiligung an den Kosten. Der neue Kostenbescheid weist ab 01.08.2023 einen Teilbetrag von 0,00 € aus. Ab dem 01.08.2024 wird die monatliche Beteiligung an den Kosten entsprechend der im Jugendamt vorliegenden Einkommensnachweise für das Jahr 2022 ausgewiesen.
Eltern brauchen keine Zahlungen überweisen
Eltern, die für das Schuljahr 2023/24 bereits einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, sollten diesen bitte rechtzeitig stornieren, so dass keine Zahlungen für ein Kind der 3. Jahrgangsstufe an das Jugendamt überwiesen werden.
Sollten Eltern den neuen Kostenbescheid für die Zeit ab dem 01.08.2023 nicht erhalten haben, werden sie darum gebeten, Kontakt zum Jugendamt Pankow aufzunehmen – am einfachsten per E-Mail an kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de
Website des Jugendamts Pankow, Fachbereich Kindertagesbetreuung:
https://www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/aktuelles/ (Link zur Jugendamts-Website)