Im Schlosspark Schönhausen hat jetzt der Baum- und Gehölzschnitt an 84 kartierten Bäumen begonnen. Die Arbeiten dienen der Herstellung der Verkehrssicherheit sowie der Pflege des Baumbestandes und werden unter Beachtung der denkmal- und naturschutzrechtlichen Belange ausgeführt. Die Firma Dienstleistungen Schuhmann ist mit der Durchführung beauftragt. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) begleitet und überwacht die Maßnahme.
Beauftragte Firma übernimmt Baum- und Gehölzschnitt
Insgesamt 31 Fällungen sind wegen Faulstellen, Pilzbefall, Alter und mangelnder Standsicherheit erforderlich. Bei fünf Bäumen wird das Lichtraumprofil freigeschnitten und an neun Bäumen muss die Baumkrone um 15 bzw. 30 Prozent gestutzt werden. Zudem wird an 37 Bäumen Totholz beseitigt und einmal ist nur ein Pflegeschnitt der Baumkrone erforderlich. Die Kosten für die Baumschnittarbeiten betragen ca. 30.000 EUR.
Straßen- und Grünflächenamt unterstützt vor Ort
Parallel dazu werden Dienstkräfte des Straßen- und Grünflächenamts (SGA) in den Gehölzen die “Verwaldung” bremsen und die überalterten vorhandenen Pflanzen durch einen fachgerechten Rückschnitt verjüngen, um den Neuaustrieb und somit auch die Blühfähigkeit zu fördern. Dabei werden unerwünschte Wildaufwüchse wie Ahorn, Robinie, usw. sowie invasive Arten wie der Götterbaum (Ailanthus) und auch der eschenblättrige Ahorn (Acer negundo) entfernt.
Zudem müssen aus Gründen der Verkehrssicherung die Gehölze, die in heckenähnlicher Form direkt am Straßenrand stehen, zurückgeschnitten werden. An den Wegen werden hineinragende Gehölze beschnitten und das Lichtraumprofil wiederhergestellt.
Das zuständige Flächenpflegerevier des SGA ist seit dem 03.01.2023 mit etwa 15 Beschäftigten vor Ort und wird die Arbeiten im geschätzten Zeitraum von ca. vier Wochen ausführen. Dabei wird es durch den Einsatz von Kettensägen und Häckslern zu Lärmbelästigungen kommen. Der an den Gehölzflächen befindliche Weg wird während der Arbeiten von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr für den Fußgänger- und Fahrradverkehr zur Verhinderung von Unfällen gesperrt.
Diese Arbeiten sind aus Gründen des Erhalts des Gartendenkmals und der Verkehrssicherungspflicht notwendig und werden unter Berücksichtigung des Denkmal,-Arten- und Naturschutzes ausgeführt.
Die Dienstkräfte vor Ort wurden über den Zweck der Arbeiten ausführlich informiert, so dass bei Fragen von Bürger:innen eine fachgerechte Antwort gegeben werden kann. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wird gleichzeitig auch der reichlich vorhandene Unrat mit entfernt.