Das Jugendamt Pankow sucht Jugendschöff:innen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 für das Amtsgericht oder Landgericht. Interessierte können sich ab sofort und noch bis spätestens zum 11. November 2022 beim Jugendamt bewerben.
Was sind Jugendschöff:innen?
Schöffinnen und Schöffen haben als ehrenamtliche Laien-Richter:innen eine Vermittleraufgabe zwischen den Gerichten und der Bevölkerung. Sie sind eine wichtige Säule unseres demokratischen Rechtssystems und sie tragen dazu bei, dass das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten gestärkt werden.
Jugendschöff:innen: sind ehrenamtliche Richter:innen der Strafgerichtsbarkeit und sie haben mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter:innen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Durch Jugendschöff:innen wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken durch ihr Rechtsempfinden, das nicht speziell juristisch ausgebildet ist, und durch ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung an einer gerechten Urteilsfindung mit.
Wer kann Jugendschöff:in werden?
Nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes stellen die Berliner Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Datum und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten (§36 Abs. 2 GVG). Es ist mindestens die doppelte Anzahl der als Haupt- und Hilfsschöffen benötigten Personen (§ 36 Abs.4 GVG) vorzuschlagen.
In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die gem. § 31 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) Deutsche in Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mit Beginn des Jahres 2024 mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Der Wohnsitz muss sich im Bezirk Pankow befinden.
Zu dem Amt einer Jugendschöffin, eines Jugendschöffen sollen gem. § 33 GVG u.a. nicht berufen werden: Personen die in Vermögensverfall geraten sind, Personen die am 01.01.2024 (Beginn der Wahlperiode) das 25. Lebensjahr noch nicht bzw. das 70. Lebensjahr vollendet haben, aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen sowie nicht in Pankow wohnen.
Weitere Informationen:
Wer sich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben möchte, findet einen Bewerbungsbogen und weitere Hinweise auf der Website des Jugendamtes Pankow: www.berlin.de/jugendamt-pankow (Rubrik Aktuelles)
Interessierte richten bitte ihre Bewerbung ab sofort bis spätestens 11. November 2022 an:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Jugend und Familie
Fachdienst 4 – Ergänzender Sozialdienst-
Jug ESD A Frau Pabel
Berliner Allee 252-260
13088 Berlin
Weitere Auskünfte erhalten Interessierte bei Frau Pabel, Tel.: 030 90295 -7684, E-Mail: Sibylle.Pabel@ba-pankow.berlin.de
oder unter der Behördennummer 115 des Landes Berlin.