Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 3-60 „Pankower Tor“ vom 25.03.- 29.04.2022

Pressemitteilung vom 23.03.2022

Mit dem Entwurf des Bebauungsplans liegt ein weiterer Meilenstein für das Projekt Pankower Tor vor. Interessierte Bürger:innen können diesen nun zwischen dem 25. März und dem 29. April 2022 im Bezirksamt Pankow sowie im Internet einsehen und sich dazu schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege äußern. Nach vorheriger Terminabsprache kann dieser auch erörtert werden. Die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit fließen anschließend in die weitere Planung ein.

Die Vor-Ort Präsentation findet im Ausstellungsraum (Erdgeschoss) im Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Storkower Straße 97, 10407 Berlin statt. Möglich ist ein Besuch dabei jeweils zu den folgenden Zeiten:
Mo. bis Mi. von 9:00 bis 17:00 Uhr
Do. von 9:00 bis 18:00 Uhr
Fr. von 9:00 bis 14:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Online können die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf während des Auslegungszeitraums unter dem folgenden Link eingesehen werden:
www.berlin.de/ba-pankow/beteiligungen sowie über die Beteiligungsplattform www.mein.berlin.de
Fragen zum Verfahren können auch telefonisch unter: 030 90295-4276 oder per E Mail an: bebauungsplan@ba-pankow.berlin.de gestellt werden.

Für die Hauptfläche des Vorhabengebiets bildet der Masterplan, der am 9. Februar 2022 im digitalen Bürgerforum vorgestellt wurde, die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf 3-60. Der Bebauungsplanentwurf mit dessen Begründung (einschließlich Umweltbericht) informiert über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Neben dem Bebauungsplanentwurf wird auch das städtebauliche Modell des Masterplans Pankower Tor mit ausgestellt.
Parallel findet die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt nach der frühzeitigen Beteiligung vor dem Abschluss des Verfahrens mindestens noch eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans 3-60.