In gleich zwei Fällen ist es dem Bezirksamt Pankow gelungen die erfolgreiche Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhandeln. Betroffen sind Immobilien aus den Erhaltungsgebieten „Teutoburger Platz“ und „Pankow Zentrum“.
In der Choriner Straße 12 können sich die Mieter:innen von insgesamt 13 Wohneinheiten sowie drei Gewerbeeinheiten über den Vorkauf freuen. Das Haus wurde zugunsten der Wohnungsbaugenossenschaft “Bremer Höhe” eG erworben. Angesichts der Tatsache, dass eine Aufteilung in Wohn- und Teileigentum bereits mit Vollzug des Kaufvertrags möglich wäre, hätten die Mieter:innen ansonsten mit Verdrängung rechnen müssen. Die Erhaltungsgebiete im Bezirk Pankow weisen gemäß Datenspiegel zur Umwandlungsgenehmigung das höchste Umwandlungsgeschehen von Berlin auf.
Im Erhaltungsgebiet „Pankow Zentrum“ wird der Anteil an Wohnungen, in der während der Dauer des Mietverhältnisses Modernisierungen vorgenommen wurden, im Berliner Vergleich im mittleren Bereich eingestuft. Trotz erhaltungsrechtlicher Festlegung spricht dies für ein nachhaltig hohes Interesse der Immobilieneigentümer an umlagefähigen, wertsteigernden Investitionen in den Wohnungsbestand des Gebiets. Auch bei der Florastraße 68 wäre daher mit einer renditeorientierten Verwertung des Grundstücks zu rechnen gewesen. Durch den Vorkauf sind die Mieter:innen der dortigen sechs Wohneinheiten nun davor gesichert. Im Haus befindet sich zudem auch eine Gewerbeeinheit. Der Vorkauf erfolgte hier zugunsten der GESOBAU AG.
Vollrad Kuhn, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, sagt dazu: „Die vereinbarten Kaufpreise betragen bei den beiden Immobilien mehr als das 30fache beziehungsweise mehr als das 45fache der Jahresnettokaltmiete. Dies begründet einen starken Zwang zur Refinanzierung des Kaufpreises durch eine möglichst gewinnbringende Verwertung der Immobilie. Ich freue mich sehr, dass wir dies durch die erfolgreichen Vorkäufe nun verhindern und den Bewohner:innen bezahlbaren Wohnraum sichern konnten.“
Bezirksbürgermeister Sören Benn erklärt: „Choriner Str. 12 und Florastr. 68 sind nun ebenfalls safe vor dem Mietenwahnsinn. Ein weiterer kleiner Schritt im Bemühen, die Stadt zurückzuholen. Der Weg ist noch weit. Jeder Schritt zählt.“
Das Bezirksamt kann in einem Sozialen Erhaltungsgebiet zum Schutz der Sozialstruktur von seinem Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Hauses oder Grundstücks Gebrauch machen. Wenn etwa beim Gebäudeverkauf von spekulativen Absichten des neuen Eigentümers (geplante Umwandlungen, Mieterhöhungen etc.) auszugehen ist, welche die Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung gefährden würden, ist die Ausübung des Vorkaufsrechts im Interesse des Allgemeinwohls. Der Bezirk übt das Vorkaufsrecht dabei zugunsten eines so genannten „Drittkäufers“ (meist ein städtisches Wohnungsbauunternehmen) aus, der die finanziellen Mittel für den Vorkauf stellt.