Das Straßen- und Grünflächenamt bereitet derzeit den Start von zwei Maßnahmen im östlichen Teil des Ernst-Thälmann-Parks vor. Dabei sind leider einige Baumfällungen unumgänglich. Im Rahmen der Errichtung eines bewachsenen Bodenfilters (Pflanzenkläranlage) als Ergänzung der seit 2004 im Betrieb befindlichen Grundwasserreinigungsanlage ist die Fällung von drei kleinen Bäumen notwendig. Daneben sind im Park Instandsetzungen der Wege, sowie die Neuausstattung mit Bänken sowie Spiel- und Bewegungselementen geplant. Im Zuge dessen ist die Fällung von insgesamt 23 kleineren Bäumen erforderlich. Die denkmalgerechte Umgestaltung und der Erhalt der Nutzungsmöglichkeiten im Park machen die Entfernung dieser als Wildwuchs entstandenen Bäume sowie weiterer behutsamer Eingriffe an einigen Stellen leider unumgänglich. Der Wildwuchs hat seinen Ursprung insbesondere in den Jahren massiven Ressourcenmangels im SGA, in denen die notwendige Unterhaltspflege nicht im erforderlichen Maße durchgeführt werden konnte. Der Gesamtcharakter des Parks soll dabei erhalten und die Nutzbarkeit verbessert werden.
Der anfangs erwähnte Bodenfilter ist notwendig aufgrund von Belastungen des Bodens und des Grundwassers. Sie sind Relikte aus dem über 100 Jahre währenden Betrieb des städtischen Gaswerkes. Das durch den Bau der Bodenfilteranlage aufbereitete Wasser kann weiter geklärt werden und als Ressource für die Bewässerung von Teilbereichen des Parks genutzt werden. Außerdem ist eine Einspeisung von gefiltertem Wasser in den Kiezteich des Ernst-Thälmann-Parks vorgesehen, um dort die Verdunstung bei sommerlicher Witterung auszugleichen. Bei extremen Hitzeperioden musste hierfür in den letzten Jahren kostbares Trinkwasser verwendet werden.
Die eigentlichen Bauarbeiten beginnen ab Juni 2021. Die Baumfällungen werden bereits jetzt außerhalb des Schutzzeitraumes nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes bis einschließlich Ende Februar durchgeführt.
Informationen über die geplante Ausstattung des Parks und die Erneuerung der Wege gibt es auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.