Neues Schuljahr beginnt am 1. August 2020 - Eltern sollten jetzt Hortverträge prüfen

Pressemitteilung vom 02.06.2020

Wenn am 1. August das Schuljahr startet, dann beginnt für manche Kinder die Schulzeit und andere wechseln nur die Klassenstufe. Damit Schulkinder nach dem Unterricht eine Betreuung in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) in Anspruch nehmen können, muss diese beantragt, und nach Bescheiderteilung ein Betreuungsvertrag hierfür abgeschlossen werden. Daher sollten Eltern überprüfen, ob sie einen Betreuungsvertrag für das Schuljahr 2020/2021 haben. Dies gilt nicht nur für Kinder die eingeschult werden, sondern auch für alle Kinder, die von der 4. in die 5. Klassenstufe wechseln. Denn nicht nur mit der Einschulung, sondern auch ab der 5. Klassenstufe muss bei Bedarf ein Hortantrag gestellt werden.
Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies umgehend tun. Informationen zur Beantragung und die notwendigen Formulare sind auf der Internetseite des Fachdienstes 5 – Kindertagesbetreuung zu finden.Der Antrag ist schnellstmöglich per Post, Fax oder E-Mail einzureichen .
Wenn der Antrag schon gestellt wurde, und ein Betreuungsbescheid vorhanden ist, dann ist nur noch einen Betreuungsvertrag für das Kind vonnöten. Dieser Vertrag wird mit dem Träger des Schulhortes abgeschlossen. Im Zweifelsfall ist der Träger auch auf Nachfrage im Schulsekretariat zu erfragen. Ist der Schulträger ein Freier Träger / eine Privatschule, dann wird dort der vom Jugendamt ausgestellten Betreuungsbescheid zum Vertragsabschluss vorgelegt. Bei einer staatlichen Schule wird der Betreuungsvertrag mit dem Jugendamt geschlossen.
Wird ein Kind zum neuen Schuljahr eingeschult, sollte ein Betreuungsvertrag in den letzten Tagen bereits zugegangen sein. Für alle anderen Kinder, die bereits die Schule besuchen, muss zum Vertragsabschluss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden. Die Betreuungsverträge für diese Kinder werden in der Regel persönlich vor Ort abgeschlossen. Auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch das Corona-Virus wird gebeten, die aktuelle Schulbescheinigung und den Wunsch nach Übersendung eines Hortvertrages per E-Mail an kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de zu senden.
Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter Tel.: 030 90295-5863, bei der Behördenhotline Tel.: 030 115 oder auf der Internetseite des Fachdienstes 5 – Kindertagesbetreuung
Der Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung hat seinen Sitz in der Fröbelstraße 17, Haus 4, 10405 Berlin.