Nachdem Bund und Länder Mittel in Milliardenhöhe für die Milderung wirtschaftlicher Auswirkungen der Corona-Pandemie bereit stellen, gibt es immer mehr Forderungen, dass auch die Immobilienwirtschaft ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten müsse. Dieser Haltung schließt sich der Bezirksbürgermeister von Pankow, Sören Benn (Die Linke) an und erklärt:
“Durch die pandemiebedingten Einschränkungen gerate viele Freiberuflich Tätige, Einzelunternehmer*innen, Klein- und mittelständische Unternehmen in existenzielle Nöte. Die Coronazuschüsse von Land und Bund sind wichtig, werden aber nicht alles abfedern können. Ich sehe hier auch die private Immobilienwirtschaft in der Pflicht, ein ernst zu nehmendes Angebot zu formulieren, das krisenbedingte Mietrückstände in einer Form berücksichtigt, die nicht zur Überschuldung der Mieter_innen führt. Außerdem müssen jetzt sofort Mietminderungen für all die gewährt werden, die krisenbedingt Einnahmeausfälle haben. Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag der Zeitschrift für kritische Stadtforschung, die in einem offenen Brief an die Immobilienwirtschaft folgende Kernforderungen erhebt:
- Sofortiges Moratorium von Kündigungen, Zwangsräumungen, Mieterhöhungen, Energie- und Wassersperren für Wohn- und Gewerbemieter_innen.
- Wohnungs- und Obdachlose in Hotels und leeren Wohnungen unterbringen: Menschen in Unterkünften – in Notunterkünften für Geflüchtete, in Notübernachtungen für Obdachlose oder anderen Formen der Unterbringung – sind besonders der Ansteckung mit Covid-19 ausgesetzt, genauso wie Menschen, die dort arbeiten. Gleichzeitig stehen zahlreiche Hotelzimmer und Wohnungen leer, die eine Einzelunterbringung ermöglichen. Die Ausfälle von Einnahmen bei Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe müssen ersetzt werden.
- Mieter_innen langfristig schützen: Durch die Corona-Krise anfallende Mietschulden müssen nicht zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden, sondern werden durch die Immobilienwirtschaft getragen und, sofern dies nachweislich nicht möglich ist, durch einen einzurichtenden Hilfsfonds, an den sich in Not geratene Vermieter_innen wenden können.
- Gewerbetreibende bei Verdienstausfall unterstützen: Ebenso wie der Ausfall von Wohnmietzahlungen darf auch das Ausbleiben der Zahlung von Gewerbemieten kein Grund für Kündigung sein.”