Der Berliner Senat hat heute eine Rechtsverordnung über Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens, allgemein ausgedrückt, die Schließungen von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen beschlossen (Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin). Zudem wurde die Notbetreuung von Kindern in Kita und Schule geregelt. Demnächst erscheint eine Liste, in der anspruchsberechtigte Berufsgruppen aufgezählt sind. Diese umfassen nicht nur Beschäftigte des Gesundheitswesens und der Pflege, sondern auch anderer kritischer Infrastrukturen und das betriebsnotwendige Personal von Behörden. Das Bezirksamt Pankow informiert laufend und aktuell auch auf seiner eigenen homepage.
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Senat beschließt Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Auswirkungen
Pressemitteilung vom 14.03.2020
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