Das Bezirksamt Pankow hat die Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantäne vom 23.10.2020 verlängert. Diese ist nunmehr bis 31.03.2021 in Kraft.
Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, größere Gruppen von Infizierten oder Kontaktpersonen der Kategorie I unmittelbar zu einer häuslichen Quarantäne zu verpflichten. Dies beschleunigt die Arbeit des Gesundheitsamtes, da für die häusliche Quarantäne dieser Personengruppen zukünftig keine Einzelbescheide des Gesundheitsamtes erforderlich sind. Zukünftig können zum Beispiel Schulleitungen die betroffenen Schulklassen und Lerngruppen oder Arbeitgeber ihre Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter unmittelbar über eine angeordnete Quarantäne informieren. Ziel ist es, die Arbeit des Gesundheitsamtes zu erleichtern und Meldewege zu verkürzen. So wird es möglich, große Gruppen von Kontakt- oder Verdachtspersonen zeitgleich in die sichere Quarantäne zu schicken. Damit soll auch eine mögliche Verunsicherung durch zeitversetzte Informationen an Betroffene vermieden werden.
Zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) sind verpflichtet:
- Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des Robert Koch-Institutes,
- Personen mit Erkrankungszeichen, die sich einem Test unterzogen haben oder für die ein Test angeordnet wurde,
- Personen, für die seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 Viren vorliegt.#
In allen Fällen sind die Personen zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt Pankow unter der Telefonnummer 030 90295 3000 oder unter der E-Mail-Adresse corona@ba-pankow.berlin.de verpflichtet, soweit diese noch nicht erfolgte.
Weitere Informationen:
CORONA-Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2020 – Fragen und Antworten
CORONA-Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2020 – Leicht erklärt was gilt