Neue Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2020 zur Quarantäne in Pankow

Pressemitteilung vom 28.10.2020

Regelung zur Verpflichtung einer räumlichen Isolation seit 23. Oktober 2020

Das Bezirksamt Pankow hat eine neue Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantäne erlassen. Sie trat am Freitag, dem 23. Oktober 2020 in Kraft.
Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, größere Gruppen von Infizierten oder Kontaktpersonen der Kategorie I unmittelbar zu einer häuslichen Quarantäne zu verpflichten. Dies beschleunigt die Arbeit des Gesundheitsamtes, da für die häusliche Quarantäne dieser Personengruppen zukünftig keine Einzelbescheide des Gesundheitsamtes erforderlich sind.
Künftig können zum Beispiel Schulleitungen die betroffenen Klassen und Lerngruppen oder Arbeitgeber ihre Beschäftigten unmittelbar über eine angeordnete Quarantäne informieren. So sollen die Arbeit des Gesundheitsamtes erleichtert und Meldewege verkürzt werden. Dadurch wird es möglich, große Gruppen von Kontakt- oder Verdachtspersonen zeitgleich in die sichere Quarantäne zu schicken. Damit soll auch eine mögliche Verunsicherung durch zeitversetzte Informationen an Betroffene vermieden werden.
Zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) sind verpflichtet:

  1. Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des Robert Koch-Institutes,
  2. Personen mit Erkrankungszeichen, die sich einem Test unterzogen haben oder für die ein Test angeordnet wurde,
  3. Personen, für die seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 Viren vorliegt.

In allen Fällen sind die Personen zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt Pankow unter Tel.: 030 90295-3000 oder unter der E-Mail-Adresse corona@ba-pankow.berlin.de verpflichtet, soweit diese noch nicht erfolgte.

Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2020 zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

  • Allgemeinverfügung vom 23.10.2020 zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

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