Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz – BTHG – ordnet der Bundesgesetzgeber das Recht der Eingliederungshilfe neu.
Zum 01.01.2020 wird das bisherige Recht der Sozialhilfe in einen neuen zweiten Teil des Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) herausgelöst. Die Umsetzung der Eingliederungshilfe wird zukünftig durch spezialisierte Teilhabefachdienste in den Sozial- und Jugendämtern erfolgen. Aus diesem Grund richtet das Jugendamt Pankow einen Teilhabefachbereich Jugend ein, an dem sich zur Unterstützung Kinder, Jugendliche mit körperlich / geistiger sowie seelischer Behinderung und deren Familien wenden können. Das Eingangsmanagement des Teilhabefachbereichs Jugend wird ab dem 01.01.2020 unter folgenden Kontaktdaten erreichbar sein:
Tino-Schwierzina-Straße 32, 13089 Berlin, Tel.: 030 / 90295 – 4000, per Mail: teilhabefachdienstjugend@ba-pankow.berlin.de .
Der Teilhabefachbereich Jugend ist zudem zu den öffentlichen Sprechzeiten des Eingangsmanagement wie folgt zu erreichen: Montags 9 – 12 Uhr, dienstags 9 – 12 Uhr, donnerstags 15 – 18 Uhr.
Aufgrund dieser Veränderung sind Umstrukturierungen innerhalb des Jugendamtes Pankow notwendig. Wir bitten daher aufgrund dieser Umstrukturierungen mögliche vorübergehende Verzögerungen zu entschuldigen und um Verständnis.
Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Einrichtung des Teilhabefachbereichs Jugend im Jugendamt Pankow zum 01.01.2020
Pressemitteilung vom 19.12.2019
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