Nach dem Eintreten der Kostenfreiheit im Schulhort für die Betreuung in den Klassenstufen 1 und 2 sowie für das Mittagessen in den Klassenstufen 1 bis 6, gehen aktuell in der Bezirkskasse Pankow zahlreiche Zahlungen ein, die nicht mehr korrekt sind. Entweder ist der Zahlungsgrund entfallen oder die überwiesenen Beträge sind falsch bzw. sind mit dem falschen Kassenzeichen versehen.
Das Bezirksamt Pankow bittet Eltern, deren Kinder sich in den Klassenstufen 1 bis 6 befinden und den Schulhort besuchen, ihre Daueraufträge für Betreuungs- und Verpflegungskosten zu überprüfen:
Ist eine Zahlung noch erforderlich oder besteht eine Kostenfreiheit? Ist die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen noch korrekt? Wird im Verwendungszweck das richtige Kassenzeichen angegeben? Wenn das Kind ausschließlich den Ferienhort besucht, wurde die zahlweise von vierteljährlich auf monatlich geändert?
Seit dem 01.08.2019 besteht für die Hortbetreuung in den Klassenstufen 1 und 2 sowie für das Mittagessen in den Klassenstufen 1 bis 6 eine Kostenfreiheit. Somit müssen durch die Eltern keine Kostenbeiträge mehr geleistet werden. Für die Ferienbetreuung wurde die Zahlweise von einer vierteljährlichen auf eine monatliche Zahlung angepasst. Alle bisher eingegangenen Zahlungen werden durch die Mitarbeiter*innen korrekt zugeordnet bzw. zurück überweisen. Dies kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, es wird um Geduld und Verständnis gebeten wird.
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Kostenfreiheit im Schulhort - Bezirkskasse Pankow erhält falsche Zahlungseingänge
Pressemitteilung vom 30.09.2019
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