Das Grillen ist auf der ausgewiesenen Grillfläche im Mauerpark aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit ab sofort, befristet bis 15. September 2019, nicht weiter gestattet. Das Straßen- und Grünflächenamt weist darauf hin, dass das Grillen in allen Grünanlagen sowie auf Spiel- und Sportplätzen gem. § 6 des Grünanlagengesetzes generell nicht erlaubt ist.
Informationen zu ausgewiesenen Grillflächen in Parks und Grünflächen in Berlin unter: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/grillen/de/hier.shtml