Die Verhandlungen über Abwendungsvereinbarungen zu den im sozialen Erhaltungsgebiet „Pankow Zentrum“ gelegenen vier Immobilien Florastraße15 /Görschstraße 41 a+b, Florastraße 16, Görschstraße 40 und Görschstraße 41 wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Vereinbarung umfasst insgesamt 85 Wohn- und fünf Gewerbeeinheiten. Die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste hatte auch die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft intensiv geprüft. Leider ist es letztendlich angesichts fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gelungen.
„Ich freue mich, dass wir nach hartnäckigen Verhandlungen nun zumindest gute Abwendungsvereinbarungen erreichen konnten, mit denen die Mieter*innen besser vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Umwandlungen in Wohnungseigentum geschützt sind. Insbesondere war es mir wichtig, für die Kleinkunstbühne „Zimmer 16“ und die Kita „Kleine Florakinder“ längerfristige Bestandsgarantien bis 2030 zu bekommen.“ sagt Vollrad Kuhn (Bü90/Grüne), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste.
Die Käuferin verpflichtete sich für einen langfristigen Zeitraum auf die Durchführung von erhaltungsrechtlich nicht erwünschten Modernisierungsmaßnahmen zu verzichten und von der Aufteilung der Gebäude in Wohnungseigentum abzusehen. Ferner verzichtet die Erwerberin bei sämtlichen derzeitigen Wohnungsmieter*innen für die gesamte Dauer des jeweiligen Mietverhältnisses auf Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Diese Schutzregelung greift selbst dann weiter zugunsten der Mieter*innen, wenn die bisher geltende Rechtsverordnung des Erhaltungsgebietes „Pankow Zentrum“ außer Kraft treten sollte.
Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Abwendungsvereinbarungen für Flora-/Görschstraße abgeschlossen
Pressemitteilung vom 06.03.2019
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