Tagesordnung - 27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 20.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:45 - 22:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Dringlichkeiten      
Ö 2  
Geschäftliches      
Ö 3  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 4  
Entschließungen      
Ö 5     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 5.1  
Bebauungsplan XIV-185db vom 11.09.2008 -Sanierungsgebiet Wederstraße - Block 9-  
Enthält Anlagen
1086/XVIII  
Ö 5.2  
Bebauungsplan XIV-185hb vom 11.09.2008 -Sanierungsgebiet Wederstraße - östliche Bürgerstraße-  
Enthält Anlagen
1087/XVIII  
Ö 6     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Berichte der Patientenfürsprecher 2008  
Enthält Anlagen
1099/XVIII  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
Falsche Informationen für den Schillerkiez  
Enthält Anlagen
1110/XVIII  
Ö 7.2  
Ergebnisse der Dreckeckenhotline  
Enthält Anlagen
1113/XVIII  
Ö 7.3  
Neues vom Columbiaquartier?  
Enthält Anlagen
1116/XVIII  
Ö 7.4  
Haushalt 2010/2011  
Enthält Anlagen
1118/XVIII  
Ö 7.5  
Ausflugsverkehr in der Buslinie M44  
Enthält Anlagen
1111/XVIII  
Ö 7.6  
Schönes Grün am Standesamt  
Enthält Anlagen
1114/XVIII  
Ö 7.7  
Zusätzliche Sozialarbeiter für Kiezschulen  
Enthält Anlagen
1112/XVIII  
Ö 7.8  
Aus(für)bau der A 100?  
Enthält Anlagen
1115/XVIII  
Ö 7.9  
Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung für das Gebiet Neukölln - Karl-Marx-Straße  
Enthält Anlagen
1117/XVIII  
Ö 8     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 8.1  
Nachwahl eines Mitgliedes in den Beirat für Migrationsangelegenheiten  
Enthält Anlagen
1069/XVIII  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Neuköllner Schulkonzept vorlegen  
Enthält Anlagen
0974/XVIII  
Ö 9.2  
Mehr Sicherheit vor dem Postamt Britz-Süd  
Enthält Anlagen
1027/XVIII  
Ö 9.3  
Fahrradabstellmöglichkeiten am U-Bahnhof Boddinstraße
Enthält Anlagen
1034/XVIII  
Ö 10     Große Anfragen      
Ö 10.1  
Elektronische Terminvereinbarung  
Enthält Anlagen
1105/XVIII  
Ö 10.2  
Wertausgleich für Neukölln  
Enthält Anlagen
1088/XVIII  
Ö 10.3  
Schulstrukturreform: Keiner kennt sich mehr aus  
Enthält Anlagen
1089/XVIII  
Ö 10.4  
Geplante Abschiebung vietnamesischer Bürgerinnen und Bürger  
Enthält Anlagen
1100/XVIII  
Ö 10.5  
"Alkohol ist dein Sanitäter in der Not ..."  
Enthält Anlagen
1090/XVIII  
Ö 10.6  
AV Wohnen  
Enthält Anlagen
1098/XVIII  
Ö 10.7  
Klassenfrequenz  
Enthält Anlagen
1101/XVIII  
Ö 10.8  
Bürgerbeteiligung im QM Richardplatz  
Enthält Anlagen
1102/XVIII  
Ö 11     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 11.1  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Neukölln  
Enthält Anlagen
1103/XVIII  
Ö 12     Anträge      
Ö 12.1  
Weiterführung der A 100  
Enthält Anlagen
1109/XVIII  
Ö 12.2  
Abberufung eines Bezirksamtsmitgliedes  
Enthält Anlagen
1119/XVIII  
Ö 12.3  
Elektronische Terminvereinbarung  
Enthält Anlagen
1106/XVIII  
Ö 12.4  
Kinderbetreuung statt Wanderzirkus  
Enthält Anlagen
1091/XVIII  
Ö 12.5  
Versetzung des Wartehäuschens auf der Hermannbrücke (östliche Seite)  
Enthält Anlagen
1107/XVIII  
Ö 12.6  
Eltern haften für ihre Kinder  
Enthält Anlagen
1092/XVIII  
Ö 12.7  
Wahlwerbung erleichtern  
Enthält Anlagen
1104/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen.

 

Dabei soll insbesondere:

 

1.       Die Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als 3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen Plakate aufgehängt werden dürfen.

2.       Auch das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.

 

 

   
    20.05.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.7 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen.

 

Dabei soll insbesondere:

 

1.         Die Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als 3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen Plakate aufgehängt werden dürfen.

2.         Das Aufhängen von Plakaten an „Drängelgittern" grundsätzlich erlaubt wird.

3.         Das Verbot, Plakate an Laternenmasten aufzuhängen, an denen bereits Werbetafeln fest installiert sind, sollte nicht verhängt werden, soweit die fest installierten Werbetafeln durch die Wahlplakate nicht verdeckt werden.

4.         Auch das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.

 

Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    03.06.2009 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 2 - vertagt
    Herr Buschkowsky erinnert daran, dass das Thema „Erleichterung von Wahlwerbung“ bereits 2006 im Ausschuss behandelt wurde

Herr Buschkowsky erinnert daran, dass das Thema „Erleichterung von Wahlwerbung“ bereits 2006 im Ausschuss behandelt wurde. Nachdem die meisten Vorschläge im Rahmen der Beratungen verworfen worden sind, sind zwei Punkte übrig geblieben. Die Auflage der täglichen Kontrollen wurden unter Zurückstellung erheblichster Bedenken des Bezirksamt aus den Auflagen gestrichen und die Anbringung von Wahlwerbung an Stützhölzern von Bäumen zugelassen.

Zu den nunmehr erneut in Diskussion gebrachten Vorschlägen informiert Herr Buschkowsky wie folgt.

1.    Die lichte Höhe der Plakate darf im Fußgängerbereich nicht 2,50 m und im Fahrbahnbereich nicht 4,50 m unterschreiten, damit es nicht zur Gefährdung von Fußgängern und Fahrzeugen kommt.

2.    Bei Drängelgittern handelt es sich um Verkehrszeichen, die von der obersten Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Die Anbringung von Wahlwerbung an Verkehrzeichen scheidet grundsätzlich aus.

3.    Das Verbot, Plakate an Laternenmasten mit bereits fest installierten Werbetafeln anzubringen, resultiert aus dem Monopol der „Draußenwerber GmbH, die die Vermarktungsrechte für die Lichtmasten in Berlin hat.

4.    Das Verbot von Plakatierungen an historischen Laternenmasten ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit durch unsachgemäßes Anbringen erhebliche Beschädigungen der Masten aufgetreten sind. Hinzu kommt das Erfordernis der Stadtbildpflege in den meist besonders geschützten Bereichen.

Grundsätzlich ist dem Bezirksamt in keiner Weise an einer Erschwerung oder Behinderung von Wahlwerbung gelegen. Allerdings ist hier ein erheblicher Wildwuchs zu verzeichnen. Denn zum einen handelt es sich nicht nur um etablierte Volksparteien und zum anderen ignorieren die in zunehmenden Umfang beauftragten Firmen Auflagen schlichtweg. Bei den letzten Wahlen musste das Bezirksamt 5.000 ordnungswidrig angebrachte Plakate abhängen. Doch wenn die BVV meint, in eigener Sache Auflagenerleichterungen für sich beschließen zu müssen, so steht ihr das natürlich frei.

Herr Posselt sieht die Fraktionen vor dem Abwägungsprozess, dass einerseits Wahlen der vornehmste Akt in einer Demokratie, andererseits für die Wahlwerbung auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind. Gegen das Votum der FDP-Fraktion kommt der Ausschuss überein, den Antrag auf die nächste Sitzung z u r ü c k z u s t e l l e n.

 

   
    07.07.2009 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt
    Herr Voigt zieht die Punkte 2 und 3 des Antrages, also die Forderungen, das Aufhängen von Plakaten an Drängelgittern und an Laternenmasten, an denen bereits Werbetafeln fest installiert sind, zu erlauben, zurück, da diese mit der geltenden Rechtslage nic

Herr Voigt zieht die Punkte 2 und 3 des Antrages, also die Forderungen, das Aufhängen von Plakaten an Drängelgittern und an Laternenmasten, an denen bereits Werbetafeln fest installiert sind, zu erlauben, zurück, da diese mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar sind. Die Punkte 1 und 4 jedoch will er zur Abstimmung bringen.

Herr Buschkowsky erläutert zu Punkt 1, dass die lichte Höhe der Plakate im Fußgängerbereich 2,50 m und im Fahrbahnbereich 4,50 m nicht unterschreiten darf. Die genannten Mindesthöhen sind erforderlich, damit es nicht zur Gefährdung von Fußgängern, Fahrradfahrern und Fahrzeugen kommen kann, die unachtsam oder zu dicht an dem Plakat vorbeigehen oder fahren. Insoweit ist diese Facette des Antrages nichts anderes als der Versuch, die Gefährdungshaftung von den Parteien auf die öffentliche Hand zu verlasten.

Zu Nummer 4 berichtet Herr Buschkowsky, dass das Verbot der Plakatierung an historischen Laternenmasten in den Berliner Bezirken nicht durchgängig ausgesprochen wird. Das Bezirksamt jedoch hält es im Sinne der Stadtbildpflege und auch aufgrund der schlechten Erfahrungen und Beschädigungen für erforderlich.

Der Ausschussvorsitzende stellt den nunmehr auf die Punkte 1 und 4 reduzierten Änderungsantrag zur Abstimmung.

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen   a b g e l e h n t.

 

   
    23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen.

 

Dabei soll insbesondere:

 

1.    Die Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als 3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen Plakate aufgehängt werden dürfen.

2.    Auch das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN zugestimmt.

Ö 12.8  
Tempo 30 in der Jahnstraße?  
Enthält Anlagen
1093/XVIII  
Ö 12.9  
Verkehrskonferenz Süd-Ost  
Enthält Anlagen
1094/XVIII  
Ö 12.10  
Zusammenlegung von Schülern deutscher Herkunft auf wenige gemeinsame Schulen  
Enthält Anlagen
1108/XVIII  
Ö 12.11  
Ökologische Straßenbeleuchtung  
Enthält Anlagen
1095/XVIII  
Ö 12.12  
Gewaltprävention durch Kampfsport in der Schule  
Enthält Anlagen
1096/XVIII  
Ö 12.13  
Umweltzone  
Enthält Anlagen
1097/XVIII  
Ö 13     Mitteilungen      
Ö 13.1  
Wanderausstellung "Zeugnisse schwulenfeindlicher Gewalt"  
Enthält Anlagen
0989/XVIII  
Ö 14     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 14.1  
Umweltfreundliche Fahrzeuge
Enthält Anlagen
0546/XVIII  
Ö 14.2  
Postzustellung für Bezirksverordnete  
Enthält Anlagen
0568/XVIII  
Ö 14.3  
Unterstützung Neuköllner Gastronomiebetriebe bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes  
Enthält Anlagen
0594/XVIII  
Ö 14.4  
Werbung für gesundheitsschädliche Genussmittel verbieten
Enthält Anlagen
0777/XVIII  
Ö 14.5  
Parkraumbewirtschaftung vor dem Mutter- und Kindzentrum
Enthält Anlagen
0844/XVIII  
Ö 14.6  
Zufahrt zum Mercedes-Servicecenter in Rudow  
Enthält Anlagen
0866/XVIII  
Ö 14.7  
Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans des Bezirkes Neukölln "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus"  
Enthält Anlagen
0871/XVIII  
Ö 14.8  
Haltverbot in der Bergiusstraße  
Enthält Anlagen
0823/XVIII  
               
 
 

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