Drucksache - 0866/XVIII
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Die Fläche Nr. 1 im Lageplan hat die Bundesrepublik
Deutschland nach Planfeststellungsbeschluss für landschaftsplanerische
Ausgleichsmaßnahmen zum Bau der Bundesautobahn A 100 erworben. Ein Erwerb durch
das Land Berlin ist nicht möglich. Für das in Verlängerung zur Köpenicker Straße liegende
Grundstück Nr. 2 der Bundesrepublik Deutschland ist eine weitere
landschaftsplanerische Maßnahme auf Grund des Autobahnbaus vorgesehen, so dass
ein Erwerb durch das Land Berlin u. a. mangels geeigneter anderweitiger
Ersatzflächen ebenfalls ausscheidet. Ein Erwerb der sich östlich anschließenden Grundstücke, für
die die Conference On Jewish Material Claims Against Germany die
Eigentümerrechte wahrnimmt (Nr. 3 im Lageplan), wäre in Anbetracht ungeklärter
Eigentümerverhältnisse kurzfristig nicht zu realisieren und zum anderen auf Grund
der Plan festgestellten Flächen Nr. 1 und 2 nicht zielführend. Für die südlich angrenzenden Grundstücke Nr. 4 im Lageplan
des Landes Berlin obliegt die Planungshoheit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick.
Die Flächen sind mit Beschluss vom 10.01.2008 als landschaftsplanerische
Ausgleichsmaßnahmen für den Industriepark Adlershof Plan festgestellt worden. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als
erledigt an. |
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