Drucksache - 1092/XVIII  

 
 
Betreff: Eltern haften für ihre Kinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUJugendhilfe
Verfasser:Lanske, UteFinger, Jutta
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.05.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.04.2010 
45. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
16.12.2010 
52. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die entstehenden Kosten für Feuerwehr-, Polizei- und Rettungseinsätze betrunkener Jugendlicher den Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen.

 

Darüber hinaus soll ein wesentlicher Eigenanteil für die Behandlungskosten von den Sorgeberechtigten eingefordert werden.

 

 
 

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