Drucksache - 1098/XVIII
Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
Welche
Konsequenzen hat die Änderung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von
Leistungen gemäß § 22 SGB II, §§ 29 und 34 SGB XII (AV-Wohnen) seit 01.03.2009
für die Bezieher/innen von ALG II im Bezirk? 2.
Wie
stellen sich JobCenter und Bezirksamt personell, finanziell und strukturell auf
die Anforderungen, u. a. in der Widerspruchsbearbeitung, ein? 3.
Welche
Auswirkungen werden die geänderten Regelungen auf Bestand oder Erweiterung der
nachfolgenden Hilfeleistungen des Jugend- und Sozialamtes bzw. freier Träger
haben? 4.
Wo
können sich Betroffene unabhängig beraten lassen? 5.
Kann
das Bezirksamt Aussagen darüber treffen, in welcher Region des Bezirks freie
Wohnungsbestände vorhanden sind, die der Prüfung der Angemessenheit einer
Wohnung je nach Haushaltsgröße entsprechen, und wenn ja, wo befinden sie sich? |
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