Drucksache - 1086/XVIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIV-185db vom 11.09.2008 -Sanierungsgebiet Wederstraße - Block 9-
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.05.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Rechtsverordnung XIV-185db
Begründung XIV-185db

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-185db für das Gelände zwischen Bundesautobahn BAB 100, Buschkrugallee, Bürgerstraße und Rungiusstraße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz („Sanierungsgebiet Wederstraße – Block 9“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-185db wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
  3. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, 2.5.5 der anliegenden Begründung beschrieben.
  4. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-185db ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mit­teilung zu machen.

 

 
 

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