Auszug - Wahlwerbung erleichtern
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der
Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig
den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu
nutzen. Dabei soll insbesondere: 1.
Die
Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als
3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen
Plakate aufgehängt werden dürfen. 2.
Das
Aufhängen von Plakaten an „Drängelgittern" grundsätzlich erlaubt wird. 3.
Das
Verbot, Plakate an Laternenmasten aufzuhängen, an denen bereits Werbetafeln
fest installiert sind, sollte nicht verhängt werden, soweit die fest installierten
Werbetafeln durch die Wahlplakate nicht verdeckt werden. 4.
Auch
das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben. Der Überweisung des Antrages in den
Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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