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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Lastenräder in der Gropiusstadt ausleihen |
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0339/XXI |
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Ö 3 |
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Berlin feuerwerksarm: Für Menschen, Tiere und Umwelt! |
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0366/XXI |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften Verbot privaten Feuerwerks zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen. Als ersten Schritt soll dafür geworben werden, dass für den Jahreswechsel 2022/23 ein Feuerwerksverkaufsverbot erlassen wird. Begründung: In Berlin leben in zwischen nicht nur zehntausende Menschen, die vor Putins Bombenterror auf die Ukraine geflohen sind, auch viele ältere Berliner*innen werden jedes Jahr aufs Neue schmerzlich durch explodierende Böller an die Zeit der Bombardierungen im 2. Weltkrieg erinnert. Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Ärztebl. 2012), Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. Inzwischen Unterstützen auch die GdP sowie die DPolG die Forderung nach einem Böllerverbot (▷ Polizeigewerkschaften fordern Böllerverbot an Silvester | Presseportal) Das Verkaufsverbote von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/21 und 2021/22 haben deutlich vor Augen geführt, mit wie wenig Aufwand die Böllerei stark reduziert wurde. Die auf den Straßen verbliebenen Silvester-Müllmengen wurden mit 130m³ (2021) gegenüber dem Vorjahr (2020: 400m³) deutlich reduziert. Es wurden 2020/21 nur etwa halb so viel Feuerwehreinsätze im Vergleich zum letzten Silvester registriert und die Zahl der Verletzten war geringer. In jenen Städten, die neben dem Verkaufsverbot auch allgemeine Feuerwerksverbote verhängten, waren die Wirkungen noch besser. Der maximale stündliche Höchstwert für Feinstaub in der Luft ging in den Großstädten München (92 %) und Hamburg (83%) zurück. In Berlin führte nur ein Verkaufsverbot zu einer Reduzierung der Feinstaubkonzentration um 66 %. |
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22.06.2022 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.28 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit überwiesen.
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12.09.2022 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit |
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Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt |
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Die antragstellende Fraktion der Grünen begründet den Antrag. Frau Korte nimmt zum Antrag Stellung. Die Thematik war bereits mehrmals Gegenstand von Anträgen in der BVV. Aus Sicht der Verwaltung ist es definitiv effizienter, ein Verkaufsverbot statt temporärer Böllerverbotszonen umzusetzen, um eine Reduzierung der schädlichen Auswirkungen durch das Silvesterböllern zu erreichen. Dies ist aber eine politische Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung, deren Umsetzung nicht in der Macht des Bezirksamtes liegt. Bereits 2018 hatte Bezirksbürgermeister Hikel auf Beschluss der BVV eine entsprechende Vorlage zur Einschränkung von Silvester-Feuerwerk im Rat der Bürgermeister eingebracht. Diese wurde vom Rat der Bürgermeister nach ausführlichen Diskussionen auf der 31. Sitzung des RdB am 25.10.2018 abgelehnt. Aus Sicht der Verwaltung ist auch ein erneutes Einbringen einer Vorlage – nun zum Verkaufsverbot von Pyrotechnik – nicht erfolgversprechend. Außerdem erscheint der noch verfügbare Zeitraum, um über den Senat eine entsprechende Gesetzesinitiative rechtzeitig vor dem Verkaufsstart 2022/2023 zu initiieren, doch sehr knapp. Für die 2020/2021 vom bundesweiten Verkaufsverbot betroffenen Unternehmen wurde eine Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen umgesetzt. Ein solch wirtschaftlicher Verlustausgleich wäre bei entsprechender Initiative ebenfalls mit zu berücksichtigen. Mit Ja-Stimmen von SPD (2), Grünen (3) sowie Enthaltung der SPD (1) und Nein-Stimmen von SPD (1), CDU (3), AfD (1), FDP (1) wird der BVV die Ablehnung des Antrags empfohlen.
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28.09.2022 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 12.10 - in der BVV abgelehnt |
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Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften Verbot privaten Feuerwerks zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen. Als ersten Schritt soll dafür geworben werden, dass für den Jahreswechsel 2022/23 ein Feuerwerksverkaufsverbot erlassen wird. Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Grünen über die Konsensliste beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
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Ö 4 |
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Regelmäßige Sperrmüll-Kieztage einführen |
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0368/XXI |
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Ö 5 |
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Mittel für Müllentsorgung aus dem Aktionsprogramm „Saubere Stadt“ beantragen |
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0341/XXI |
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Ö 6 |
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Neuköllner Seniorenfreizeitstätten baulich in Schuss halten |
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0343/XXI |
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Ö 7 |
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Behindertenfreizeitstätte Alt-Buckow |
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0354/XXI |
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Ö 8 |
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Kostenlose Ausgabe von Menstruationsartikeln |
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0353/XXI |
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Ö 9 |
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Kippenbehälter für den Rathausplatz |
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0274/XXI |
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Ö 10 |
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Fairtrade-Town: Mittelbeantragung zur Weiterführung der Fair-Trade-Arbeiten im Bezirk |
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0229/XXI |
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Ö 11 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 12 |
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Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Protokollabstimmung der 8. Sitzung |
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Ö 14 |
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Nächste Sitzung am 18. Oktober 2022 |
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