Auszug - Behindertenfreizeitstätte Alt-Buckow
Die antragstellende Fraktion der CDU begründet den Antrag. Frau Korte verweist auch hier darauf, dass aus Sicht der Verwaltung die vorherige Planung von Investitions- und Renovierungs-/Instandsetzungsarbeiten grundsätzlich zu begrüßen ist. Die Maßnahmen sind in die bezirkliche Jahresplanung der baulichen Unterhaltung und das Investitionsprogramm aufzunehmen und aus den entsprechenden Mitteln zu finanzieren. Für eine kurzfristige Umsetzung sind die bestehenden Planungen ggf. anzupassen und andere Maßnahmen zu verschieben. Allerdings bezeichnet sie die Formulierung im Antrag als nicht eindeutig hinsichtlich der tatsächlichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und der dafür notwendigen Mittelherkunft. Die Fraktionen der SPD und der Grünen erklären, dass sie aufgrund der ungenauen Benennung der baulichen Maßnahmen dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen können und bitten um Konkretisierung. Die Fraktion der CDU weist darauf hin, dass eine konkrete Benennung der Bedarfe Teil des Antrags sind und somit vorab nicht weiter konkretisiert werden können. Außerdem ist der Antrag in dieser so im Ausschuss für Soziales befürwortet worden. Um eine weitere Verzögerung zu verhindern, wird der Vorschlag der anderen Fraktionen, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln, aufgegriffen. Die Fraktion der CDU ändert ihren Antrag in einen Prüfauftrag mit dem Wortlaut „Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob nach dem Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft am Standort der Behindertenfreizeitstätte in Alt-Buckow die seit Jahren erforderlichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie z.B. den Einbau einer neuen Küche und weitere notwendige Arbeiten schnellstmöglich umgesetzt werden können. Die konkreten Bedarfe sind im Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich Soziales und dem Fachbereich FM/OM festzustellen. Dafür sollte schnellstmöglich ein Vorort-Termin angesetzt werden“. Mit JA-Stimmen von SPD (4x), Grünen (3x), CDU (3x), AfD (1x), FDP (1x), keinen Nein-Stimmen sowie keinen Stimmenthaltungen wird der BVV die Annahme des Antrags in geänderter Form empfohlen. |
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