Das Handeln der Bauaufsichtsbehörde ist in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen begründet.
Die Aufgaben, welche bauliche Anlagen, Bauprodukte, sonstige Anlagen, Einrichtungen und Grundstücke betreffen, wie:
- Beratung vor Antragstellung,
- Erteilung von Vorbescheiden,
- Erteilung von Genehmigungen von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen baulicher Anlagen,
- Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften,
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen,
- Durchführung von Besichtigungen zur Gefahrenabwehr sowie Anordnung erforderlicher Zwangsmaßnahmen
- Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen.
werden in der Bauaufsichtsbehörde Marzahn-Hellersdorf von den nach Ortsteilen aufgeteilten Gruppen wahrgenommen.