Abgeschlossenheitsbescheinigung

Allgemeine Informationen:

Bestätigung der baulichen Abgeschlossenheit von Wohnungen und anderen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen als Voraussetzung zur Schaffung von Einzeleigentum.

Hinweis:

Die Bescheinigung wird auf Antrag (formlos) erteilt und ist gebührenpflichtig.

Unterlagen:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Lageplan mit Eintragung aller Gebäude und baulichen Anlagen
  • Grundrisse, Ansichten, Schnitt (Aufteilungsplan)

Rechtliche Grundlagen:

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Gebühren:

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen – Baugebührenordnung (BauGebO) in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge.