Wohnungsamt

Im Wohnungsamt werden unter anderem Anträge auf Wohngeld, Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines, einer RLvF-Bescheinigung, Einkommensbescheinigung, Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen und Zweckentfremdung von Wohnraum sowie Anträge auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, bearbeitet.

Wohngebiet Alt-Marzahn

Übersicht

Allgemeine Hinweise

Das Wohnungsamt wird als reines Backoffice geführt. Sprechzeiten werden nicht angeboten. Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte postalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten ein.

Für die einzelnen Bereiche des Wohnungsamtes gilt vorerst bis auf Weiteres folgendes:

Wohngeld / BuT
Wohngeldanträge können auch elektronisch gestellt werden. Dies können Sie als Mieter einer Wohnung direkt hier erledigen.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum beantragen Sie dies hier.
Weitere Informationen sowie einen Wohngeldrechner zur überschlägigen Kalkulation nach dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen (WBS)
Die Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe WBS sind wie folgt telefonisch unter der Rufnummer (030) 90293-6231 erreichbar:
Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 11:00 Uhr

Eine Bedienung persönlich vorsprechender Bürgerinnen und Bürger erfolgt nicht. Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wwb@ba-mh.berlin.de ein. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Zweckentfremdung
Eine Bedienung persönlich vorsprechender Bürgerinnen und Bürger erfolgt nicht. Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an zweckentfremdung@ba-mh.berlin.de ein. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Für die Ausgabe und Annahme aller Anträge und Unterlagen stehen Ihnen die Bürgerämter unseres Bezirkes zur Verfügung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Fachbereich Wohnen – Wohnungsamt -.

Bitte beachten Sie, dass das Wohnungsamt keine Sprechzeiten hat. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wichtige Hinweise zum Datenschutz

Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DGSVO in den Bereichen Wohngeld, Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen und Zweckentfremdung erhalten Sie hier als Download:

Downloads zum Datenschutz

  • Hinweise zum Datenschutz - Wohngeld

    PDF-Dokument (106.4 kB)

  • Hinweise zum Datenschutz - Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen

    PDF-Dokument (92.4 kB)

  • Hinweise zum Datenschutz - Zweckentfremdung von Wohnraum

    PDF-Dokument (94.8 kB)