Bauberatung

Allgemeine Informationen:

Die Bauaufsichtsbehörde gibt die nach den Rechtsvorschriften (z.B. § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 3 Informationsfreiheitsgesetz) vorgesehenen Auskünfte und berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit Bürger, die Rat suchen.

Hinweise:

Die im Jahr 2006 eingeführte Bauordnung reduziert den hohen Regelungsumfang und die Regelungsdichte im Bauordnungsrecht. Sie verfolgt das Ziel, durch den Abbau von staatlichen Normen und Standards den Bürgerinnen und Bürgern mehr Freiräume zu geben, Bürokratie zurückzunehmen und durch die wesentliche Reduktion der Genehmigungsverfahren die Verwaltung von unnötigen Vollzugsaufgaben zu entlasten. Aber auch weiterhin besteht die Verpflichtung, bauliche Anlagen in dem Zustand zu erhalten, in dem sie genehmigt worden sind. Dies ist auch ein Gebot der baulichen Sicherheit.

Bearbeitungszeit:

Beratungen werden von den Sachbearbeitern des Fachbereiches Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz während der Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung durchgeführt.

Rechtliche Grundlagen:

Gebühren:

Die Beratung ist (noch) gebührenfrei, ausgenommen die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Formulare, Merkblätter: