Grundsätzlich müssen gemäß § 65 BauO Bln Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, die oder der bauvorlageberechtigt ist.
Bauvorlageberechtigung
Allgemeine Informationen:
Hinweise:
Rechtliche Grundlagen:
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
Leiter der Gruppe Marzahn/Biesdorf und stellv. Fachbereichsleiter
Frau Barsch
- Tel.: (030) 90293-5640
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail Mail an Frau Barsch
Leiterin der Gruppe Hellersdorf/Kaulsdorf/Mahlsdorf
Bauoberamtsrätin Stapf
- Tel.: (030) 90293-5690
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail an Kathrin Stapf