Grundsätzlich bedürfen gemäß § 59 BauO Bln die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung. Genehmigungsfreistellung oder Verfahrensfreiheit sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt. Auch verfahrensfreie Bauvorhaben und die Beseitigung von Anlagen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen
Baugenehmigungsverfahren, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Genehmigungsfreistellung, Verfahrensfreie Bauvorhaben
Allgemeine Informationen:
Hinweis:
Rechtliche Grundlagen:
Gebühren:
Formulare:
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
Leiter der Gruppe Marzahn/Biesdorf und stellv. Fachbereichsleiter
Frau Barsch
- Tel.: (030) 90293-5640
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail Mail an Frau Barsch
Leiterin der Gruppe Hellersdorf/Kaulsdorf/Mahlsdorf
Bauoberamtsrätin Stapf
- Tel.: (030) 90293-5690
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail an Kathrin Stapf