Gemäß § 82 BauO Bln kann die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Gemäß § 83 BauO Bln kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden.
Bauüberwachung
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Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
Leiter der Gruppe Marzahn/Biesdorf und stellv. Fachbereichsleiter
Frau Barsch
- Tel.: (030) 90293-5640
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail Mail an Frau Barsch
Leiterin der Gruppe Hellersdorf/Kaulsdorf/Mahlsdorf
Bauoberamtsrätin Stapf
- Tel.: (030) 90293-5690
- Fax: (030) 90293-5730
- E-Mail an Kathrin Stapf