Eintragung in das und Löschung aus dem Baulastenverzeichnis einer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig übernommenen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder eines Erbbauberechtigten. Das Baulastenverzeichnis kann von Berechtigten eingesehen werden. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig und können nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden.
Baulasten
Allgemeine Informationen:
Hinweise:
Unterlagen:
Rechtliche Grundlagen:
Gebühren:
Ansprechpartnerinnen:
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
Gruppenleiter:
Herr Baatz
- Tel.: (030) 90293 5618
- Fax: (030) 90293 5730
- E-Mail Mail an die Bauaufsicht