Geruchsbelästigung durch Rauchen

Nichtraucher-Schild

Nichtraucher-Schild

Wir werden immer wieder darauf angesprochen, dass es aus angrenzenden Gewerbebetrieben (allen voran aus Gaststätten), aber auch aus benachbarten Wohnungen zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die Anwohner durch starkes Rauchen kommt. Die Frage lautet dann immer: Was können wir aus Gründen des Umweltschutzes tun, um für Abhilfe zu sorgen?

Die ehrliche Antwort lautet: Herzlich wenig! Geruchsbelästigungen durch Tabakrauch aller Art qualifizieren sich nicht als schädliche Umweltbelästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das deutsche Umweltrecht gibt uns daher keine Handhabe, in Ihrem Sinne tätig zu werden.

Auch das im politischen Raum seit 1. 1. 2008 geltende Rauchverbot im öffentlichen Raum – einschließlich der Gaststätten – ist keine Maßnahme, die auf Umweltschutzaspekten basiert. Hier sollen der Verbraucher- und Gesundheitsschutz voran gebracht werden, wenn dies durch freiwillige Maßnahmen nicht hinreichend gelingt.

Foto von einem vollen Aschenbecher

Foto von einem vollen Aschenbecher

Gleichwohl können wir nicht verhehlen, dass ein Rauchverbot in Gaststätten zwar für Gäste im Restaurant zu einem gesünderen und verträglicheren Klima führt, für Anwohner jedoch ein zweischneidiges Schwert darstellt. Problematisch ist, dass eine zunehmende Verdrängung der Raucher ins Freie zu erwarten ist, die dann in der Nähe der Gaststätte rauchen und sich dabei auch – zu allen Tages- und Nachtzeiten – bisweilen verstärkt im Freien unterhalten werden. Nicht nur die Qualmfreisetzung, auch die Schallausbreitung werden ins Freie verlagert und können so noch ungehinderter ihren Weg in angrenzende Wohnungen finden. Gastwirte werden diesen Aspekt im nachbarschaftlichen Interesse im Auge behalten müssen, um auch hier ggfs. regulierend eingreifen zu können.

Bei der Problematik ungewollter Geruchsbelästigung durch Tabakrauch geht es jedoch – wie bereits erwähnt – nicht nur um das Rauchen in Zusammenhang mit angrenzenden Gewerbebetrieben, auch in Nachbar’s Wohnung mag ein “Kettenraucher” stecken. Dieser wird mit einer gewissen Berechtigung anführen, in seiner Wohnung doch wohl tun und lassen zu dürfen, was ihm beliebt.

Zigarettenkippen

Zigarettenkippen

Ganz so grenzenlos und schrankenlos ist der Gebrauch der eigenen vier Wände jedoch nicht geregelt. Erhebliche Geruchsbelästigungen für die Nachbarn sollten schon im nachbarschaftlichen Interesse so weit wie möglich vermieden werden, damit gar nicht erst der zuständige Vermieter in eventuelle Streitigkeiten hinein gezogen werden muss.

Betroffene Anwohner führen – und zahlreiche Pressequellen geben ihnen recht – gesundheitliche Sorgen und Beeinträchtigungen durch ungewolltes Passivrauchen sowie allergiebedingte Probleme an. Dieser Hintergrund macht schon deutlich, dass hier sehr wohl ein Betätigungsfeld für gedeihliches nachbarschaftliches Miteinander gegeben ist. Vielleicht reden Sie einmal ganz freundlich über dieses Problem und suchen gemeinsam nach Lösungen. Diese können z.B. in einem optimierten Lüftungsverhalten beim Verursacher der Geruchsbelästigung liegen. Beispielsweise kann diese zeitlich eingegrenzt werden, wenn nicht ständig Fenster “auf Kippe” stehen, sondern stattdessen kurzzeitige Stoßlüftung betrieben wird. Auch auf die winterliche Heizkostenabrechnung würde sich dies im übrigen positiv auswirken.

In eigener Sache:

Seit dem 1. 9. 2006 ...

…besteht ein Rauchverbot in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Wir hoffen hierfür auf Ihr Verständnis. Wenn Sie uns mal besuchen kommen, bitten wir auch Sie, dieses Anliegen tatkräftig durch umweltfreundliches Nichtrauchen zu unterstützen. Vielen Dank! » Details

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