Die Berliner Umweltämter werden immer wieder darauf angesprochen, dass es aus angrenzenden Gewerbebetrieben (allen voran aus Gaststätten), aber auch aus benachbarten Wohnungen zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die Anwohner durch starkes Rauchen kommt. Die Frage lautet dann immer: Was können wir aus Gründen des Umweltschutzes tun, um für Abhilfe zu sorgen?
Das mit dem Nichtraucherschutzgesetz am 1.1.2008 in Kraft getretene Rauchverbot im öffentlichen Raum – einschließlich der Gaststätten – ist keine Maßnahme, die auf Umweltschutzaspekten basiert. Hier sollen der Verbraucher- und Gesundheitsschutz voran gebracht werden. Gleichwohl kann nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Rauchverbot zwar für die Gäste und Angestellten in den Gaststätten zu einem gesünderen und verträglicheren Klima führt, für Anwohner jedoch zu Belästigungen führen kann.
Problematisch ist die zu erwartende zunehmende Verdrängung der Raucher ins Freie, die dann in der Nähe der Gaststätte rauchen und sich dabei – entsprechend der Öffnungszeiten der Gaststätte – bisweilen verstärkt im Freien unterhalten. Nicht nur die Qualmfreisetzung, auch die Schallausbreitung werden ins Freie verlagert und können so noch ungehinderter ihren Weg in angrenzende Wohnungen finden.
Gastwirte werden diesen Aspekt im nachbarschaftlichen Interesse im Auge behalten müssen, um auch hier ggfs. regulierend eingreifen zu können.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Landesdrogenbeauftragten.