Wir werden immer wieder darauf angesprochen, dass es aus angrenzenden Gewerbebetrieben (allen voran aus Gaststätten), aber auch aus benachbarten Wohnungen zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die Anwohner durch starkes Rauchen kommt. Die Frage lautet dann immer: Was können wir aus Gründen des Umweltschutzes tun, um für Abhilfe zu sorgen?
Die ehrliche Antwort lautet: Herzlich wenig! Geruchsbelästigungen durch Tabakrauch aller Art qualifizieren sich nicht als schädliche Umweltbelästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das deutsche Umweltrecht gibt uns daher keine Handhabe, in Ihrem Sinne tätig zu werden.
Auch das im politischen Raum seit 1. 1. 2008 geltende Rauchverbot im öffentlichen Raum – einschließlich der Gaststätten – ist keine Maßnahme, die auf Umweltschutzaspekten basiert. Hier sollen der Verbraucher- und Gesundheitsschutz voran gebracht werden, wenn dies durch freiwillige Maßnahmen nicht hinreichend gelingt.