Bebauungsplan VII-6

für das Gelände
Hinckeldeydamm – Heckerdamm

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

Dieser Bebauungsplan ist teilweise überholt, durch Festsetzungen im Bebauungsplan VII-93 (Rechtsverordnung vom 24.05.1966) -südl. Teil-

Zu diesem Plan gehört ein Beiblatt mit Längen- und Querprofil.

  • Bebauungsplan VII-6

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.0 MB)

  • Bebauungsplan VII-6 Begründung

    PDF-Dokument (800.1 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Der Schutzstreifen darf nicht mit Bäumen oder tiefwurzelnden Gewächsen bepflanzt werden.
    Die Leitungen müssen jederzeit zugänglich sein.
  2. Die Einteilung der Straßen ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Eine Einfriedigung des Geländes ist dem Charakter des Volksparks Jungfernheide anzupassen. Sie darf nicht höher als 0,75 m sein.
  4. Innerhalb der Grünflächen können, mit Ausnahme eines 30 m breiten Streifens am Hinckeldeydamm mit Zustimmung des Senators für Bau- u. Wohnungswesen feste Garagenbauten für den Eigenbedarf der Bewohner und bauliche Nebenanlagen wie Müllhäuschen u. dergl. zugelassen werden.
  5. Die zu errichtenden Gebäude sind mit Flachdächern zu versehen.
  6. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.