Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Dieser Bebauungsplan ist teilweise überholt, durch Festsetzungen im Bebauungsplan VII-93 (Rechtsverordnung vom 24.05.1966) -südl. Teil-
Zu diesem Plan gehört ein Beiblatt mit Längen- und Querprofil.