Bebauungsplan VII-93

für das Gelände zwischen
Tegeler Weg, Jakob-Kaiser-Platz, Kurt-Schumacher-Damm, Heckerdamm, den Kleingartenkolonien Zukunft, Heimat und Frischer Wind und dem Westhafenkanal
sowie für die Grundstücke
Am Heidebusch 1 und 2 (teilweise) und Heckerdamm 230/232
im Bezirk Charlottenburg
(in 4 Blättern)
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.Teilweise durch den Bebauungsplan VII-68 ersetzt.

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-93

    Plangröße 840 × 594 mm ( 4 Seiten )

    PDF-Dokument (16.4 MB)

  • Bebauungsplan VII-93 Begründung

    PDF-Dokument (215.1 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Sondergebiet sind die der Versorgung der Umgebung dienenden Läden, nicht störenden Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe zulässig. Ausnahmsweise können auch Anlagen für Verwaltungen zugelassen werden.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastenden Flächen und die mit einem Fahrrecht zugunsten des Unternehmensträgers der U-Bahn zu belastenden Flächen A B C D A; E F G E; H J K H; L M N L; O P Q R O; S T U V S; W X Y Z W dürfen nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  4. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wohnwege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  5. Zur Sicherung der Luftfahrt darf die Höhe der baulichen Anlagen 60 m über NN nicht überschreiten.
  6. Die durch den Bebauungsplan VII-6 vom 30.06.1954 für die Fläche a b c d e f g h a getroffenen Festsetzungen werden durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ersetzt.