Kindschaftsrechtliche Beratung - Überblick und Allgemeines

Zu den Aufgaben des Vormundschaftswesens gehören:

Kindschaftsrechtliche Beratung - Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Vaterschaftsanerkennungen
  • Führung von Vormundschaften, Pflegschaften, Unterhaltsbeistandschaften
  • Amtshilfe für auswärtige Jugendämter und das Bundesverwaltungsamt
  • Beratung und Unterstützung in Unterhalts- und Adoptionsangelegenheiten
  • Beurkundungen nach § 59 SGB VIII
Vater spielt mit Kleinkind auf Waldboden

Beistandschaften

Eine Beistandschaft kann der Elternteil beantragen, der das minderjährige Kind in seinem Haushalt betreut Beistandschaften

Vater trägt Sohn auf den Schultern

Vaterschaftsanerkennungen

sind auch vor der Geburt möglich. Mutter und Vater sollten gemeinsam vorsprechen. Bitte Termin vereinbaren. Ausführliche Informationen finden Sie hier. Vaterschaftsanerkennungen

Mädchen legt Hand auf den Babybauch seiner Mutter

Sorgeerklärungen

sind auch vor der Geburt möglich. Unverheiratete Eltern können eine Sorgeerklärung abgeben. Bitte Termin vereinbaren. Sorgeerklärungen

Urkundenrolle mit Siegel

Beurkundungen

von Sorgevereinbarungen, Unterhaltsverpflichtungen, Anerkennung von Vaterschaft und Mutterschaft. Beurkundungen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat umfangreiche Informationen zur Beistandschaft in einer Broschüre mit dem Titel ‘Die Beistandschaft’ zusammengestellt. Sie kann als Druckversion bestellt oder heruntergeladen werden.

Die rechtliche Stellung des Kindes wurde mit der Reform des Kindschaftsrechts von 1998, mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und dem Gesetz zur Verbesserung der Kinderrechte verbessert. Die Information „Das Kindschaftsrecht“ gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Kindschaftsrechts. Sie beantwortet Fragen zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Namensrecht, zum Umgangsrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren. Anhand zahlreicher Beispielsfälle sind die gesetzlichen Regelungen leicht zu verstehen und nachzuvollziehen.