Die Urkundsperson beim Jugendamt nimmt folgende Beurkundungen vor:
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen – auch vor der Geburt
- Beurkundung von Sorgeerklärungen – auch vor der Geburt
- Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen
- Für die Vereinbarung eines Beurkundungstermins gilt die Zuständigkeit bei Beistandschaften nach dem Nachnamen des Kindes oder vor der Geburt nach dem Nachnamen der Mutter.