Erwerbsfähige Personen und Angehörige von erwerbsfähigen Personen erhalten ab 1.1.2005 die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Arbeitslosengeld II im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Leistungen erbringen die Bezirksämter von Berlin und die Agentur für Arbeit in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern.
In Charlottenburg-Wilmersdorf werden die Anträge auf Leistungen im Jobcenter am Goslarer Ufer 37, 10589 Berlin bearbeitet.
- Anträge rund um das Arbeitslosengeld II
- Gesetzestexte zur sozialen Sicherheit
- Informationen und Anträge zum Bildungs- und Teilhabegesetz
- alle Personen zwischen dem 15. und dem 65. Lebensjahr, die dem Grunde nach erwerbsfähig sind. Dies gilt auch, wenn die Betreuung von Kleinkindern, die Pflege von Angehörigen oder bei Schülern/ Schülerinnen die Schulausbildung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vorübergehend verhindern
- Personen, die bereits einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, wenn das Einkommen nach Maßgabe des SGB II für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
- Angehörige von Erwerbsfähigen erhalten Sozialgeld nach dem SGB II, sofern sie keine anderen vorrangigen Leistungen beziehen ( Altersrente, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz-BaföG).
Personen, die nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) als Erwerbsfähige oder Angehörige von Erwerbsfähigen dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalten keine zusätzlichen Leistungen für den Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch.