Koordinierung und Steuerung SGB II – Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Paragrafen-Zeichen und aufgeschlagenes Gesetzbuch zum Mietrecht

Das Land Berlin (Senatsverwaltungen und Bezirk) hat als kommunaler Träger Mitverantwortung für die Organisation und bestimmte Aufgabenbereiche des Jobcenters. Grundlage ist das SGB II, das Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Dem Bezirk ist eine gute Zusammenarbeit und Absprache im Sinne der vom Jobcenter betreuten Menschen, der Mitarbeitenden und Stärkung bezirklicher Strukturen ein Anliegen.

Organisation

Das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung:

Die Jobcenter in Berlin sind organisiert als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Berlin als kommunaler Träger.
Beide Träger haben dabei unterschiedliche Verantwortungsbereiche.

Zur Zusammenarbeit und Abstimmung der beiden Träger über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten sieht das SGB II die Trägerversammlung vor. Nähere Informationen finden Sie hier.

Beide Träger sind mit jeweils drei Mitgliedern vertreten. Der Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf ist Bezirksstadtrat Arne Herz. Die aktuelle Zusammensetzung finden Sie hier.

Aufgabenwahrnehmung

Schnittstelle Kommunale Aufgaben

Die Aufgaben des Jobcenters lassen sich grob in die Bereiche Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung aufteilen.

Zu den Aufgaben des kommunalen Trägers gehören unter anderem:

Kommunale Eingliederungsleistungen sollen Leistungsberechtigten dabei helfen Hindernisse für eine Arbeitsaufnahme zu überwinden, die sich aus ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Dazu gehören die Kinderbetreuung, häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung.

Die verschiedenen Beratungsstellen des Bezirks und das Jobcenter kooperieren eng, um diese ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten.

Auswahl wichtiger kooperierender Beratungsstellen:

Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Clearingstelle des Bezirks ein, die Kund*innen des Jobcenters vor Ort berät und beim Zugang zur richtigen Beratungsstelle hilft (Terminvereinbarung unter 5555 32 6351 /bzw. 5555 32 6032)

Ombudsstelle im Jobcenter

Für vom Jobcenter betreuten Menschen hat der Bezirk im Jobcenter eine ehrenamtlich arbeitende Ansprechstelle eingerichtet.
Sollten Sie Klärungsbedarf, Anregungen oder Probleme im Jobcenter haben, können Sie sich an die: Ombudsfrau im Jobcenter wenden.

Öffentlich geförderte Beschäftigung

Das bezirkliche Interesse in Projektförderung und Maßnahmeplanung

Die Vermittlung in Arbeit gehört originär zu den Aufgaben der Agentur für Arbeit. Für diesen wichtigen Bereich gibt es weitreichende Absprachen zwischen Jobcenter, dem Bezirk und den Senatsverwaltungen.
Die Kooperation bezieht sich zum einen auf Förderprogramme des Landes Berlin für Programme öffentlich geförderter Beschäftigung, Coaching und andere Angebote. Nähere Informationen finden Sie hier.
Zum anderen stimmen der Bezirk und das Jobcenter die Einsatzfelder der Eingliederungsleistungen, insbesondere der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, ab.

Der Bezirk bringt seine Interessen für die Unterstützung von Sozialräumen, von Angeboten im Bezirk und Unterstützung bestimmter Gruppen durch Arbeitsmarktprogramme ein.

Einige Beispiele durch öffentlich geförderte Beschäftigung ermöglichter Angebote:

Interessante Links