Sprechtag für die Erstberatung
Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Erstberatung nur nach telefonische Anmeldung, hierfür bitte jeweils donnerstags um 10:00 Uhr für den selben Tag anmelden.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag: 9:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Beratung unter der Nummer 030-31 507 120:
Montag, Dienstag, Freitag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr -12:00 Uhr
Die Schuldnerberatung berät Sie:
- wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen z. B. für die Miete oder Energie nicht mehr nachkommen können,
- wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden,
- wenn Ihr Lohn / Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird,
- wenn sich der Gerichtsvollzieher angemeldet hat
Gemeinsam mit Ihnen:
- ermittelt die Schuldnerberatung in einem persönlichen Gespräch die Ursachen und Gründe Ihrer Verschuldungssituation,
- erstellt sie einen Haushaltsplan und berät Sie bei der Einkommens- und Budgetplanung,
- fertigt sie eine Aufstellung der Gläubiger an,
- überprüft sie die Bestandskraft von Forderungen und unterstützt Sie bei vollstreckungsschützenden Maßnahmen,
- entwickelt sie Sanierungsstrategien zur individuellen Lösung Ihrer Überschulden.
Die Insolvenzberatung informiert Sie:
- ob das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie in Frage Kommt,
- über den Ablauf des Verfahrens und die wichtigsten Regelungen.
Die Insolvenzberatung bietet Ihnen an:
- Erarbeitung eines Planes zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung,
- Verhandlungsführung mit den Gläubigern,
- Ggf. Ausstellen einer Bescheinigung über Scheitern der Verhandlungen,
- Unterstützung bei den gerichtlichen Antragsformalitäten,
- Begleitung und Beratung während des Verbraucherinsolvenzverfahrens.