Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird gebeten, über den Senat bei den Fachkommissionen im Deutschen Städtetag sowie bei den zuständigen Bund-Länder-Gremien (z.B. der Bundesanstalt für Straßenwesen - BASt) anzuregen, dass in Pilotprojekten mit wissenschaftlicher Begleitforschung Grünpfeilschilder hinsichtlich der Verkehrssicherheit untersucht werden.
In die Untersuchungen soll auch die von den Fahrradverbänden in die Diskussion gebrachte Grünpfeilregelung exklusiv für den abbiegenden Radwegeverkehr mit untersucht werden.
Einbezogen soll auch die von der Kreisverwaltung München mit Einverständnis des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren bisher in Deutschland einzigartig praktizierte Grünpfeilschildregelung für den Radverkehr in der Wendl-Dietrich-Straße / Ecke Rotkreuzplatz in München.
Die Ergebnisse sind für alle Kommunalparlamente zugänglich zu machen.
Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird gebeten, über den Senat bei den Fachkommissionen im Deutschen Städtetag sowie bei den zuständigen Bund-Länder-Gremien (z.B. der Bundesanstalt für Straßenverkehr - BASt) anzuregen, dass in Pilotprojekten mit wissenschaftlicher Begleitforschung die Gefährdungspotenziale von Grünpfeilschildern untersucht werden.
In die Untersuchungen soll auch die von den Fahrradverbänden in die Diskussion gebrachte Grünpfeilregelung exklusiv für den abbiegenden Radwegeverkehr mit untersucht werden.
Einbezogen soll auch die von der Kreisverwaltung München mit Einverständnis des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren bisher in Deutschland einzigartig praktizierte Grünpfeilschildregelung für den Radverkehr in der Wendl-Dietrich-Straße / Ecke Rotkreuzplatz in München.
Die Ergebnisse sind für alle Kommunalparlamente zugänglich zu machen. Vor der Klärung sind keine neuen Grünpfeilschilder in unserem Bezirk anzuordnen.
Sollte eine Anordnung unter bestimmten Kriterien mit der Verkehrssicherheit vereinbar sein, so sind diese entsprechend zu veröffentlichen.
Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.