Drucksache - 1384/4
1. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Werbeverträge für Werbeflächen auf öffentlichem Straßenland
Ich frage das Bezirksamt:
2. Mündliche Anfrage Heike Schmitt-Schmelz SPD-Fraktion Zweckentfremdungsverbotverordnung
Ich frage das Bezirksamt:
3. Mündliche Anfrage BV Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwicklungen am Bundesplatz
Ich frage das Bezirksamt:
4. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion Überkapazitäten – Für wen?
Ich frage das Bezirksamt:
5. Mündliche Anfrage Gerhild Pinkvoss-Müller SPD-Fraktion Zimmervermietung von Privat an Privat
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Die „klassische Untervermietung“ fällt nicht unter die Zweckentfremdung. Hierbei erfolgt in der Regel aber auch eine Anmeldung als Wohnsitz.
Kurzfristige Vermietungen nach Tagen des Hauptwohnsitzes fallen nur dann unter die Zweckentfremdung, wenn mehr als 50 % der Wohnfläche vermietet werden
zu 2. Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
6. Mündliche Anfrage Jenny Wieland Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Außenwerbung Senatsaufgabe?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie bewertet das Bezirksamt die Absicht des Senats, Außenwerbung nicht mehr in Einzelverträgen mit den Bezirken sondern als Paketauftrag aus der Hand des Senats abzuschließen?
Wie vorhin bei der Beantwortung der 1. Mündlichen Anfrage ausgeführt, gab es bisher auch ein Rahmenvertrag des Landes, insofern gibt es hier keine Änderung.
2. Wie möchte das Bezirksamt in diesem Fall sicherstellen, dass der Bezirk dennoch Mitspracherecht bei der Verteilung von Werbeflächen hat?
Es besteht die ausdrückliche Zusicherung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dass die Bezirke nicht schlechter gestellt werden sollen, als es dem derzeitigen Status quo entspricht. Vielmehr besteht die Hoffnung, dass für die Bezirke in Abhängigkeit vom Ausschreibungsergebnis sogar zusätzliche finanzielle Spielräume für weitere Projekte entstehen. Insofern wird das Bezirksamt das Ausschreibungsverfahren aufmerksam und kritisch begleiten und die Zusage des Senats, dass das Verfahren mit Beteiligung von Bezirksvertretern erfolgt, auch einfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
7. Mündliche Anfrage Constanze Röder SPD-Fraktion Einrichtung der Jugendberufsagentur
Ich frage das Bezirksamt:
8. Mündliche Anfrage BV Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterstützung für das Hygienezentrum für Wohnungslose im Bahnhof Zoo
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin das Bezirksamt beantwortet die 8. Mündliche Anfrage wie folgt:
1. Die Deutsche Bahn AG hat im Bahnhof Zoo laut eines Zeitungsberichtes ein Hygienezentrum zur kostenlosen Nutzung für Wohnungslose errichtet, für dessen Betreuung laut Bericht ein Träger gesucht werde und 150.000 Euro nötig seien. Wie ist das Bezirksamt in dieser Entwicklung eingebunden und wie bewertet das Bezirksamt diese Darstellung?
Wie Sie wissen, hat sich das Bezirksamt in den letzten Jahren auf verschiedenen Wegen bemüht, ein dauerhaftes Hygieneangebot am Bahnhof Zoo vorhalten, bzw. einrichten zu können. Ich hatte dazu im Ausschuss mehrfach berichtet. Vor allem aufgrund der Haushaltkonsolidierung konnte der Bezirk in den letzten Jahren keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Hier hat sich das Bezirksamt immer wieder mit unterschiedlichen Akteuren und auf unterschiedlichen Ebenen an den Überlegungen zu einem Hygienezentrum beteiligt. Aufgrund der gesamtstädtischen Problematik vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Federführung bei der Senatsverwaltung liegen muss.
Laut konzeptionellem Planungsstand stellt die DB die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung und trägt die anfallenden Miet- und Energiekosten sowie die Kosten für Wartungsarbeiten. Die Stadtmission möchte den Betrieb übernehmen. Sie hat eine Konzeption für ein „Hygieneangebot für obdachlose Menschen am Bahnhof Zoo/Jebenstrasse“ mit der Bitte um Kostenübernahme an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eingereicht.
Das Konzept und der Finanzierungsplan befinden sich in der Prüfung durch die Senatsverwaltung. Genauere Details sind mir aktuell noch nicht bekannt.
Im Abgeordnetenhaus hat der Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 28.09.2015 in seiner 2. Lesung des Doppelhaushalts 2016/2017 den 150.000 EUR Betrag für das Betreiben des Sanitärraums am Bahnhof Zoo einstimmig beschlossen.
2. Wie kann das Bezirksamt das Hygienezentrum unterstützen, kofinanzieren und/oder um eine (Mit-)Finanzierung beim Senat von Berlin werben?
Das Bezirksamt hat sich erneut am 30.09.15 mit einem Schreiben an Herrn Staatssekretär Gerstle gewandt und die Problematik und die Einschätzung des Bezirkes dargelegt.
Das Bezirksamt favorisiert ein niedrigschwelliges Angebot, möglichst im Rahmen einer Ergänzung, Erweiterung und Zusammenarbeit des bestehenden Vorortangebotes in Zusammenarbeit aller Träger vor Ort.
Das Bezirksamt hat in o.g. Schreiben auch deutlich gemacht, dass er nicht in der Lage ist zur Finanzierung des Projektes beizutragen.
Im Haushaltsbeschluss für den Doppelhaushalt 2016/2017 sind die möglichen Zuwendungen für die dauerhafte Finanzierung eines derartigen Projektes nicht eingestellt.
Die im Doppelhaushalt 2016/2017 geplanten Mittel sind u.a. für diverse Wohnungslosenprojekte, die Kältehilfe, die Insolvenzberatung festgelegt und können nicht weiter gekürzt werden. Im Rahmen des IGP (Integriertes Gesundheitsprogramm), welche durch die Senatsverwaltung gesteuert wird, wurde beschlossen die zur Verfügung stehenden Mittel an den Träger Fixpunkt für die mobile Drogenberatung zu geben.
Es stehen damit von Seiten des Bezirkes keine Finanzierungs-möglichkeiten für das Hygieneprojekt der Stadtmission zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
9. Mündliche Anfrage Dr. Christiane Timper SPD-Fraktion Ausstellungswirrwarr im Rathaus Charlottenburg
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Zu 1. Die Ausstellung wurde von dem Verein Deutsch Chinesische Frauen Berlin beantragt. Das Thema lautete: „70 Jahre Kriegsende in Asien, Chinas Widerstandkrieg“.
Das Bezirksamt folgt mit der Genehmigung dem Wunsch der Bezirksverordnetenversammlung, das Ende des zweiten Weltkriegs auf verschiedene Art und Weise zu thematisieren.
Zu 2. Die Ausstellung war vom 12. bis 25. September 2015 in der Rathausgalerie zu sehen. Die Ausstellung entsprach nicht den Brandschutzgrundsätzen, da der Fluchtweg verstellt wurde und für die aufgehängten Plakate kein Nachweis der Schwerentflammbarkeit vorlag. Daher wurden die Plakate auf Intervention des behördlichen Brandschutzbeauftragten einvernehmlich mit dem Bezirksamt aus dem Fluchtweg entfernt. Dem Veranstalter der Ausstellung standen weiterhin die Wände der Rathausgalerie zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
[1] s. Zukunftswerkstatt Bundesplatz: Zur gestalterischen Aufwertung des Bundesplatzes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, http://www.initiative-bundesplatz.de/wp-content/uploads/2014/03/Zukunftswerkstatt_Dokumentation_DIGII.pdf , Berlin 2014, S. 51
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