Drucksache - 1417/4  

 
 
Betreff: Mieter/innen in der Wintersteinstraße unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
18.11.2015 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie vertagt   
16.12.2015 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.01.2016 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Januar 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Mieter/innen in der Wintersteinstraße zu unterstützen und den Vermieter aufzufordern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Sollte er das nicht tun, wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, welche Schritte unternommen werden können, um den Vermieter anzuhalten, seine Mietverträge erfüllen zu lassen.

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das zuständige Stromversorgungsunternehmen teilte dem Bezirksamt mit Schreiben vom 13. September 2015 mit, dass es beabsichtige, die Stromversorgung für die Hausbeleuchtung zum 11. Oktober 2015 einzustellen. Zur angekündigten Unterbrechung der Stromversorgung kam es jedoch nicht, da die Gründe dafür seitens der Vertragspartnerin des Stromversorgungsunternehmens vor dem angekündigten Termin beseitigt wurden. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 wurden der zuständigen Hausverwaltung die möglichen Rechtsfolgen einer solchen Maßnahme dargestellt, da dies regelmäßig eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen darstellt. Dem Bezirksamt sind seitdem keine weiteren vergleichbaren Probleme in dem Haus bekannt geworden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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