Drucksache - 1430/4
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, mit Trägern der Jugendhilfe Gespräche darüber zu führen, wie und ob es möglich ist, dass diese ihre Räumlichkeiten als Notunterkünfte für eine Nacht (von 22-7 Uhr) für Flüchtlinge zur Verfügung stellen, denen kein Übernachtungsplatz zugewiesen werden konnte. Das Angebot, das in den Leistungsvereinbarungen festgehalten ist, soll durch die Übernachtungen nicht beeinträchtigt werden.
Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.
Hierzu wird im Folgenden berichtet:
Die damals für den Bereich Jugend zuständige Stadträtin hat sich in Abstimmung mit dem BA-Kollegium abschließend gegenüber dem Träger des Kinder- und Jugendclub Schloss 19 schriftlich geäußert. Danach ist eine Nutzung als Notunterkunft aus den dort dargelegten Gründen nicht möglich, so dass Gespräche zu einem „wie und ob“ obsolet sind. Im Übrigen ist das seinerzeit zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales ja dann auch seinen Verpflichtungen nachgekommen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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