Drucksache - 1411/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob und wie ehrenamtliche Patenschaften für Geflüchtete mit Asylstatus, die in unserem Bezirk wohnhaft sind, eingeführt werden können.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Ehrenamtliche Patenschaften für Geflüchtete mit Asylstatus sind erfahrungsgemäß eine effektive und damit wünschenswerte Integrationsleistung. Aus personellen und finanziellen Gründen sieht sich das Bezirksamt jedoch außerstande, ehrenamtliche Patenschaften zu organisieren und zu begleiten.
Eine Fülle formaler und persönlicher Voraussetzungen sollten erfüllt sein, um eine Patenschaft zu übernehmen:
Besuche von Erste-Hilfe-Kursen Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Sozialkompetenz Ggf. Sprachkenntnisse Klar formulierte Vorstellungen/ Aufgabenstellungen zur Patenschaft Zeitvorgaben Vermittlung des zu Betreuenden Gegenseitiges Kennenlernen Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungen/Seminaren Ggf. Supervision
Über die Freiwilligen Helfer*innen der Willkommensinitiativen haben sich bereits erfolgreiche Patenschaften ergeben.
Die Abteilung Soziales und Gesundheit ist gemeinsam mit dem Divan e.V. und der Willkommensinitiative „Charlottenburg hilft“ dabei, eine Plattform für entsprechende Informationsveranstaltungen zu entwickeln.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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