Drucksache - 1382/4  

 
 
Betreff: Verständlichkeit des Internetauftritts der bezirklichen Bürgerämter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Eingaben und Beschwerden 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beratung
01.10.2015 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Formulierungen auf der bezirklichen Internetseite unter „Dienstleistungen der Bürgerämter“ einschließlich der dort verwendeten Antragsformulare auf ihre Verständlichkeit und ihren Informationsgehalt zu überprüfen. Insbesondere unter „Anwohner-/Bewohnerparkausweis – Antragstellung/ Umschreibung/ Verlängerung“
 

        sind deutlichere Hinweise anzubringen, dass die Beantragung von Anwohnerparkausweisen für Charlottenburg-Wilmersdorf in den Bürgerämtern anderer Bezirke nicht möglich ist;

        ist deutlich darauf hinzuweisen, dass für die Beantragung keine persönliche Vorsprache erforderlich ist;

        sind die gesetzten Verknüpfungen (Links) auf ihre Funktionalität zu prüfen;

        ist die Übersichtlichkeit der Seite u.a. dadurch zu verbessern, dass Verknüpfungen zu Vordrucken für die Beantragung/Umschreibung von Anwohner- und Gästevignetten in anderen Bezirken in einem separaten Bereich angebracht werden;

        ist der Antragsvordruck für eine Umschreibung des Bewohnerparkausweises um den Fall eines Totalverlusts des Fahrzeugs durch Unfall und/oder Verschrottung (ggf. bei Vorlage einer entspr. Bescheinigung) zu ergänzen.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, auf der Internetseite unter „Dienstleistungen der Bürgerämter“ > „Anmeldung einer Wohnung“ deutlicher darauf hinzuweisen, dass bei der Anmeldung die Vertretung durch eine andere Person möglich ist, und diese Möglichkeit auch in die Allgemeinen Hinweise zum Vordruck des Anmeldeformulars aufzunehmen.

Bei „Dienstleistungen der Bürgerämter“ > „Beglaubigung von Kopien oder Abschriften“ ist unter „Erforderliche Unterlagen“ die Formulierung „Original und Kopie (oder Abschrift)“ durch „Dokument im Original“ zu ersetzen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Vorab ist festzuhalten, dass die Grundstrukturen der angesprochenen Seiten von der Senatskanzlei vorgegeben sind.

 

 

Im Einzelnen ist Folgendes zu berichten:

 

Zum ersten Spiegelstrich:

Folgende Hinweise sind unter der Dienstleistung „Anwohner-/ Bewohnerparkausweise – Antragstellung/ Umschreibung/ Verlängerung“ im Internet vermerkt.

„Als Ausnahme zu anderen Dienstleistungen der Bürgerämter, die berlinweit beantragt werden können, kann der Bewohnerparkausweis nur in dem Bezirk beantragt werden, in dem die Person amtlich gemeldet ist und tatsächlich wohnt.“

 

Zum zweiten Spiegelstrich:

 

Folgende Hinweise sind unter der Dienstleistung „Anwohner-/ Bewohnerparkausweise – Antragstellung/ Umschreibung/ Verlängerung“ im Internet vermerkt.

„Für diese Dienstleistung ist eine Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich. Sie können einen schriftlichen Antrag an das Bürgeramt stellen.“

 

Zum dritten Spiegelstrich:

 

Die Links wurden überprüft und funktionieren.

 

Zum vierten Spiegelstrich:

 

Das Bezirksamt kann keinen separaten Bereich für die Beantragung in anderen Bezirken einrichten, da die Struktur des Seitenaufbaus in dieser Form von der Senatskanzlei durch imperia 9 vorgegeben ist. Der Beschluss der BVV wurde jedoch an die Senatskanzlei mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.

 

Zum fünften Spiegelstrich:

             

Zurzeit besteht bezirksübergreifend eine Arbeitsgruppe zur Geschäftsprozessoptimierung für Bewohnerparkausweise, in denen alle Probleme und Erfordernisse besprochen werden. In dieser Arbeitsgruppe werden im Hinblick auf die Abschaltung des derzeit bestehenden Programms für Bewohnerparkausweise  „Cevap“ in 2016, alle für die Verbesserung der Funktionalität und der Online-Beantragung erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Der Wunsch zur Änderung des Antrages auf Umschreibung wurde dieser Arbeitsgruppe übermittelt.

 

Zweiter Absatz:

 

Unter Voraussetzungen ist zur persönlichen Vorsprache ist Folgendes vermerkt:

„Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich oder sie werden durch eine andere Person vertreten. Bei der Abgabe des Anmeldeformulars und der übrigen erforderlichen Unterlagen können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Das Anmeldeformular müssen Sie eigenhändig unterschreiben.“ Dieser Passus ist auch in den Allgemeinen Hinweisen zur Anmeldung einer Wohnung enthalten.

 

Dritter Absatz:

 

Auch hier hat das Bezirksamt keine Möglichkeit die Dienstleistungen „Anmeldung einer Wohnung“ und „Beglaubigung von Kopien oder Abschriften“ mit dem gewünschten Hinweis auf die Vertretung durch eine andere Person zu versehen. Auch diese Anregung wurde an die Senatskanzlei weitergeleitet.

 

Das Bezirksamt wird den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie über eine Antwort der Senatskanzlei informieren und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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