BV Tillinger bringt dazu den folgenden
Änderungsantrag ein:
„Das
Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Berliner
Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs-
bzw. Entgelt-finanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des
Landes Berlin verbindlich werden:
1.
Die
Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände
(inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs-
bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides
bzw. vertraglicher Regelungen.
2.
Träger
bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach
gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen
Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.
3.
Träger
bzw. Unternehmen sichern eine Personalvertretung zu, sofern die Beschäftigten
eine solche wünschen.“
BV Hansen und BV Kaas Elias treten dem
Antrag in der geänderten Form bei.
Der
Vorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister
gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende
Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit
öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:
- Die Pflicht zur Veröffentlichung der
Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive
Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw.
Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides
bzw. vertraglicher Regelungen.
- Träger bzw. Unternehmen gewährleisten
Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen.
Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet,
gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.
- Träger bzw. Unternehmen sichern eine
Personalvertretung zu, sofern die Beschäftigten eine solche wünschen.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die
genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben
mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf bereits
angewendet werden können.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister
gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass
im Land Berlin
…
3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten
eine Personalvertretung.
Dringlichkeit:
dafür:
einstimmig dagegen: Enthaltung: