Auszug - Mündliche Anfragen
Die Mündlichen Anfragen
Nr. 1 bis 6 werden vom Bezirksamt mündlich beantwortet. Die 7. Mündliche
Anfrage wird gem. § 30 Abs. 5 GO-BVV innerhalb von zwei Wochen schriftlich vom
Bezirksamt beantwortet. |
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Legende
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