Drucksache - 1647/3  

 
 
Betreff: Vom Untergrund ins Ungewisse II - Kinder im Straßenverkehr schützen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE. 
Verfasser:Verrycken/Wuttig/Ludwig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2010 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
29.04.2010 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.05.2010 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.06.2010 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 09.03.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Vom Untergrund ins Ungewisse II – Kinder im Straßenverkehr schützen!

 

 

Die BVV hat in Ihrer Sitzung am 17.06.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass am nördlichen Ausgang des U-Bahnhofs Konstanzer Straße die auf den Schulbetrieb abgestimmte temporärere Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bereits im Kreuzungsbereich Brandenburgische Straße / Ravensberger Straße, unmittelbar nach der Ausfahrt aus dem Tunnel unter dem Adenauerplatz, beginnt. Dabei ist den zuständigen Stellen der inhaltliche Zusammenhang zum BVV-Beschluss DS-Nr. 0955/3 darzulegen.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ließ den Vorschlag durch die Verkehrslenkung mit folgendem Ergebnis prüfen:

 

Da die ehemals in dem o.g. Straßenabschnitt ansässige evangelische Grundschule der Danielkirche ihren Schulsitz in die Bundesallee verlagerte, entfiel hier der ursprüngliche Anordnungsgrund für die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung. Da sich jedoch in der Münsterschen Straße eine weitere Grundschule befindet, wurde die Überlagerung des U-Bahnzuganges in der Brandenburgischen Straße mit Tempo 30 weiterhin beibehalten.

 

Eine Ausdehnung dieser Beschränkung ist aus Sicht der Senatsverwaltung jedoch nicht erforderlich, da nach Auskunft der Polizei die örtliche Unfalllage zwischen Ravensberger Straße und Wittelsbacher Straße erfreulicherweise unauffällig sei. Zudem hätten Beobachtungen vor Ort keinen regelungsbedürftigen Schülerverkehr längs der Brandenburgischen Straße in diesem Abschnitt ergeben.

 

Auch sei die Eindeutigkeit der Beschilderung jetzt gegeben, da sich im nördlichen Verlauf Richtung Adenauertunnel lediglich eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen befinde.

 

Die Senatsverwaltung bedankt sich abschließend für den Einsatz zur Verbesserung der Schulwegsicherung, die auch dort oberste Priorität genieße, bittet aber gleichzeitig um Verständnis für diese Entscheidung.

 

Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                                             Martina Schmiedhofer

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                   Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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